Strahlenschutzgutachten
Strahlenschutzuntersuchung von beruflich strahlenexponierten Personen
Gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 7 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV), BGBl. II Nr. 191/2006, muss die Untersuchung von beruflich strahlenexponierten Personen durch einen dazu ermächtigten Ärzte durchgeführt werden.
Ich bin seit 25.08.2010 in die Liste der „Ermächtigten“ Arzt für Strahlenschutzuntersuchungen eingetragen.